EU will mehr Transparenz bei Jahresabschlüssen

Die Referenten Benedikt Kastrup (links), Detlef Wrede (Mitte), Miriam Roll (Zweite von rechts) und Gregor Teipel (rechts) von HLB Stückmann informierten gemeinsam mit Gastreferentin Dr. Liesel Knorr (Zweite von links), Präsidentin des DRSC e.V., über Neuerungen bei der Konzernrechnungslegung. (Foto: HLB Stückmann)
Die Referenten Benedikt Kastrup (links), Detlef Wrede (Mitte), Miriam Roll (Zweite von rechts) und Gregor Teipel (rechts) von HLB Stückmann informierten gemeinsam mit Gastreferentin Dr. Liesel Knorr (Zweite von links), Präsidentin des DRSC e.V., über Neuerungen bei der Konzernrechnungslegung. (Foto: HLB Stückmann)

Der 3. Bielefelder Konzerntag der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft HLB Dr. Stückmann & Partner stand ganz im Zeichen der EU-Bilanzrichtlinie. „Die Richtlinie betrifft hauptsächlich große Unternehmen und Unternehmensgruppen, die aufgrund von Beschäftigungszahlen, Nettoumsätzen und Bilanzsumme von besonderem öffentlichem Interesse sind“, sagt Benedikt Kastrup, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner bei HLB Stückmann.

Kleine und mittlere Betriebe würden zwar von vielen Regelungen verschont, könnten aber zumindest indirekt betroffen sein. „Dies gilt zum Beispiel dann, wenn es sich beim Mittelständler um eine Tochter eines Großunternehmens handelt oder wenn zwischen beiden eine geschäftliche Beziehung besteht – zum Beispiel als Zulieferer, Auftragnehmer oder Abnehmer.“

Im Wesentlichen geht es darum, dass durch die Richtlinie die betroffenen Unternehmen ab 2017 dazu verpflichtet sind, nicht-finanzielle Informationen im Lagebericht oder in einem gesonderten Nachhaltigkeitsbericht offen zu legen. „Konkret geht es dabei um die Offenlegung von Maßnahmen der sogenannten Corporate Social Responsability“, erläutert Kastrup. Dazu zählten Bereiche wie Umweltschutz, Geschlechtergleichstellung, Arbeitsbedingungen, Korruptionsbekämpfung, sozialer Dialog oder Diversität in der Unternehmensführung.

„Kann ein Unternehmen beispielsweise kein Konzept oder keine Maßnahmen zur Diversität auf Führungsebene vorweisen, muss es im Bericht erklären, wieso dies nicht der Fall ist“, warnt Kastrup. Wie die Einhaltung der Vorschriften überprüft werde, liege letztlich im Ermessen der nationalen Gesetzgeber. Sicher sei aber, dass ein Verzicht auf Offenlegung dieser Informationen nur dann möglich sein werde, wenn dem Unternehmen dadurch ein Schaden entstünde.

Noch bis zum 20. Juli 2015 hat der Gesetzgeber Zeit die EU-Vorgaben durch das Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) in nationales Recht zu übertragen. „Im Gesetzentwurf wird bereits jetzt deutlich, dass umfassende Änderungen des Handelsrechts zu erwarten sind, beispielsweise beim Aktien-, Publizitäts- oder GmbH-Gesetz“, meint Wirtschaftsprüfer Gregor Teipel, ebenfalls Partner bei HLB Stückmann. Da die neuen Regelungen bereits ab 2016 anzuwenden sind, sei es für die betroffenen Unternehmen daher unablässig, sich schon jetzt fachkundig beraten zu lassen.

Weitere Themen des Konzerntags waren unter anderem die Kapitalflussrechnung und die Endkonsolidierung. Höhepunkt der Veranstaltung war der Gastvortrag von Dr. Liesel Knorr, Präsidentin des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committees (DRSC e.V.) zur „Zukunft der Konzernrechnungslegung“. Der Verein vertritt die Interessen der deutschen Wirtschaft im Bereich der Rechnungslegung auf nationaler und internationaler Ebene.

www.stueckmann.de

Veröffentlicht von

Sascha Brinkdöpke

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