Der Unterschied zwischen Inventur, Inventarisierung und Gutachten

Es muss in der Praxis genau zwischen den Begriffen Inventur, Inventarisierung und Gutachten getrennt und die Definition beachtet werden:

Inventur

Quantitative und qualitative Überprüfung von Warenbeständen mit Prüfung auf „Verfall, Marktgängigkeit, Verkaufsmöglichkeit und gesetzlichen und regulativen Produktbedingungen“.

Bei einem normalen Geschäftsgang wird die Inventur in der Regel durch Angehörige des Unternehmens erledigt, teilweise aber auch durch externe Dienstleister. Prüfung der Inventur hinsichtlich der Quantität und möglicher Abschreibungsblöcke finden intern durch vorgegebene Mitarbeiter statt und / oder aber durch den Steuerberater und regelmäßig bei mittelständischen Unternehmen durch den Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Bestände, Prüfung und Bewertung.

Bei der Inventur wird nur der reine Lagerbestand erfasst inkl. halbfertiger Arbeiten und / oder in Produktion befindlicher Bestände.

Inventarisierung

Inventarisierung bedeutet, dass das Maschinen- und Anlagevermögen, die Büro- und Geschäftsausstattung und bewegliches Anlagevermögen, wie Fahrzeuge, Flurförderfahrzeuge und alle Hilfsmittel, die mit Be- und Entladen zu tun haben,

• körperlich erfasst

• nach Zerschlagungswert und / oder Fortführungswert bewertet

• und die Eigentumsverhältnisse klar darstellt werden.

Eine Inventarisierung bedeutet nur, dass der Unternehmer z. B. im Rahmen einer Unternehmensbewertung und / oder einem Nachweis seiner Sicherheiten bei der Bank einen entsprechenden Wert erhält, den er dann an seine Finanzierungspartner weitergeben kann.

Gutachten

Bei dem Gutachten erfolgt in der Regel eine komplette Inventur mit Einschätzung der Marktfähigkeit bei Zerschlagung bzw. Fortführung und eine entsprechende Inventarisierung – wie oben bereits beschrieben – jedoch dann mit noch mal genau überprüften Werten, die absolut marktgängig sein müssen und von Dritten jederzeit überprüfbar sind.

In der Regel werden Gutachten von Insolvenzverwaltern, Banken und / oder Leasinggesellschaften und sonstigen Sicherungsgläubigern verlangt bzw. bei Unternehmenssanierungen werden Gutachten angefordert, wenn es um die Sicherheitenbereitstellung der Lieferanten geht, die in der Krise weiter das in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckende Unternehmen beliefern wollen.

Autor: Thomas Uppenbrink, Hagen

www.uppenbrink.de

 

Veröffentlicht von

Sascha Brinkdöpke

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