Der letzte Akt im RAF-Prozess steht noch aus

Der letzte Akt im RAF-Prozess steht noch aus Karlsruhe (dapd-bwb). Es war der vielleicht letzte große RAF-Prozess: Mehr als eineinhalb Jahre lang wurde an 96 Sitzungstagen seit September 2010 verhandelt. Es wurden 165 Zeugen vernommen und 8 Sachverständige gehört. Am 6. Juli 2012 verurteilte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart schließlich die frühere RAF-Terroristin Verena Becker zu einer Haftstrafe von vier Jahren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die heute 60-jährige Becker Beihilfe zum Dreifachmord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seinen beiden Begleitern am 7. April 1977 leistete. Doch der letzte Akt in dem Mammutverfahren steht noch aus. Denn rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Die Verteidiger Beckers und die Nebenklage um die Angehörigen des Ermordeten haben Revision eingelegt. Wann der BGH die Sache mündlich verhandelt oder entscheidet, ist noch offen. Der zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hat bislang noch keinen Termin bestimmt. Der BGH wird aber keine zweite Beweisaufnahme machen und auch keine Zeugen hören, sondern ausschließlich prüfen, ob es in dem OLG-Urteil rechtliche Fehler gibt. 35 Jahre nach dem Attentat war das Oberlandesgericht zu der Überzeugung gelangt, dass Becker sich bei mehreren RAF-Treffen – zuletzt Anfang 1977 in den Niederlanden – „vehement“ für eine baldige Ausführung des Attentats eingesetzt hatte. Becker habe dadurch die unmittelbaren Täter in ihrem Tatentschluss bestärkt. Nach dem Mordanschlag habe sie sich am Versand der Bekennerschreiben beteiligt. Das Gericht zählte Verena Becker ausdrücklich zu den Führungspersonen der „Zweiten Generation“ der Roten Armee Fraktion (RAF). Spekulationen um „schützende Hand“ den Boden entzogen Das Oberlandesgericht und auch die Bundesanwaltschaft hielten Becker jedoch nicht für die Todesschützin – anders als der Sohn des Ermordeten, Michael Buback. Das OLG stellte fest, dass Becker weder an der eigentlichen Vorbereitung noch an der Ausführung des Attentats beteiligt war. Nach der Überzeugung des OLG gab es auch keine Anhaltspunkte für eine Verstrickung des Verfassungsschutzes oder anderer staatlicher Stellen in die Geschehnisse des Anschlags. Nebenkläger Michael Buback hatte von einer „schützenden Hand“ gesprochen, die Becker lange Zeit vor einer Strafverfolgung geschützt habe. Generalbundesanwalt Harald Range sagte dazu Mitte Dezember 2012 bei der Jahrespressekonferenz der Bundesanwaltschaft: „Kein Beobachter kann nach dieser Hauptverhandlung gegen Verena Becker mehr behaupten, es habe eine ’schützende Hand‘ oder eine Mitwisserschaft staatlicher Stellen gegeben.“ Das Oberlandesgericht habe „all diesen Spekulationen“ den Boden entzogen. Auch für manipulative Eingriffe in die Ermittlungen hatte das Gericht keinen Beleg gefunden. „Die Nebenklage hat häufiger Reales mit Wunschvorstellungen vertauscht“, sagte der Vorsitzende Richter Hermann Wieland bei der Urteilsverkündung an die Adresse des Nebenklägers Michael Buback gerichtet. Bei den Vernehmungen früherer Polizeibeamter war vielmehr offenbar geworden, dass Ungereimtheiten bei den Ermittlungen vor allem der damaligen Ausnahmesituation geschuldet waren, in der sich die Sicherheitsbehörden im Terrorjahr 1977 befanden. Nach Auffassung des Stuttgarter Gerichts hat Becker „psychische“ Beihilfe zu dem Dreifachmord geleistet. Doch diese rechtliche Sichtweise überzeugt Beckers Verteidiger nicht. Rechtsanwalt Hans Wolfgang Euler betonte, auch das OLG habe nicht klären können, welche beiden RAF-Terroristen auf dem Motorrad saßen, von dem aus Buback und seine beiden Begleiter in Karlsruhe erschossen wurden. Wenn aber die eigentlichen Täter „unbekannt“ seien, wie könne man dann Becker vorwerfen, diese unterstützt zu haben, fragte Euler. Dies sei „eine Art der Beweisführung, die in einem Strafprozess nichts zu suchen hat“. Ob das Vorgehen des OLG rechtlich angreifbar ist, muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden. dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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