Bundesverfassungsgericht hebt Urteile zu Unterhaltszahlungen auf

Bundesverfassungsgericht hebt Urteile zu Unterhaltszahlungen auf Karlsruhe (dapd). Amtsgerichte müssen bei der Festlegung von Unterhaltszahlungen die Arbeitsmöglichkeiten der Elternteile mit berücksichtigen. Das Bundesverfassungsgericht hob am Freitag in Karlsruhe die Entscheidungen dreier Gerichten auf. Diese hatten drei Väter zu Unterhaltszahlungen verurteilt und dabei offenbar nicht berücksichtigt, dass die Betroffenen nur eingeschränkt arbeitsfähig sind. Zwei der drei Väter sind körperlich behindert, der Dritte spricht nur begrenzt Deutsch. Die Richter in Karlsruhe begründeten ihre Entscheidung damit, dass in diesen Fällen das Grundrecht der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit nach Artikel zwei des Grundgesetzes verletzt wurde. Die Unterhaltspflicht der Väter besteht aber weiterhin. Nun müssen die Amtsgerichte die Unterhaltszahlungen neu bestimmen. dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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