Bischofskonferenz kritisiert Kölner Urteil zur Beschneidung

Bischofskonferenz kritisiert Kölner Urteil zur Beschneidung Aachen (dapd). Die Deutsche Bischofskonferenz hat das Urteil des Kölner Landgerichts zur Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen scharf kritisiert. Das Urteil sei „äußerst befremdlich, weil es der grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit der Eltern und ihrem Erziehungsrecht in keiner Weise gerecht wird“, sagte Heinrich Mussinghoff, Vorsitzender der Unterkommission für die religiösen Beziehungen zum Judentum, am Mittwoch in Aachen. Das Landgericht bewertete die Beschneidung kleiner Jungen aus religiösen Gründen am Dienstag als Körperverletzung. Dass die Beschneidung dem Wohl des Kindes widerspreche und ihm oder dem späteren Erwachsenen einen Schaden zufüge, werde von den Richtern lediglich behauptet, fügte Mussinghoff hinzu. dapd (Politik/Politik)

Veröffentlicht von

Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.