Bildrecht – ein facettenreicher Begriff

Während das Thema Bildrecht bei Juristen brennendes Interesse auslöst, schreckt der Normalverbraucher eher davor zurück – viel zu kompliziert und viel zu trocken.

Dabei wird das Thema, obwohl seit Jahrzehnten ein juristischer Evergreen, gerne verschwiegen. Ein fataler Fehler! Jeder Webseiten-Betreiber sollte sich zumindest so gut auf diesem Gebiet auskennen, dass er nicht eines Tages erschrocken eine Klage wegen Bildrechtsverletzung in den Händen hält – das kann nämlich zu einem sehr unangenehmen und teuren Erlebnis werden.

Wir von elsch&fink haben die verschiedenen Beschaffungsweisen von Bildmaterialien näher unter die Lupe genommen – damit der Begriff Bildrecht seinen Schrecken verliert.

  1. Bilderklau

Es gibt sie noch, die Menschen, die rücksichtslos durch das Netz surfen und Bilder nach Lust und Laune kopieren, bearbeiten und für eigene Zwecke verwenden – die Frage nach Copyright und Urheberrecht existiert für sie scheinbar nicht.

Für gut befundene Bilder werden einfach für die eigene Webseite oder Facebook genutzt.

Ob diese Menschen einfach nur dreist oder eher verblüffend naiv sind, sei dahingestellt.

Fakt ist, dass es sich bei dieser Vorgehensweise um eine Straftat handelt. Jedes Bild ist urheberrechtlich geschützt und wenn nicht kenntlich gemacht wird, dass das verwendete Bildmaterial kein Eigentum ist und auch keine Lizenz vorliegt, macht sich der Verwender strafbar.

  1. Bilddatenbanken

Bilddatenbanken sind eine schöne Sache. Es steht einem eine enorme Auswahl an qualitativ hochwertigen und ansprechenden Fotografien zur Verfügung. Zu fast jedem Thema liegt geeignetes Material vor. Viel zu beachten gibt es hier scheinbar nicht. Oder etwa doch?

Das kommt immer auf die jeweilige Bilddatenbank an. Es gibt nämlich zwei Arten von Datenbanken. Shutterstock.com und fotolia.com sind beispielsweise kostenpflichtig. Das bedeutet, das der Nutzer sich nicht nur registrieren sondern auch eine Lizenz erwerben muss, um die Bilder (auch für kommerzielle Zwecke) nutzen zu können.

Bei pixelio.com oder flickr.com sieht die Sache wiederum etwas anders aus. Dort ist es möglich kostenfreie Bilder zu finden.  Zu beachten ist aber, dass dies nicht automatisch auf alle Bilder zutrifft. Um auf der sicheren Seite zu sein, bietet es sich an in der entsprechenden Suchoption gezielt nach kostenlosem Material zu suchen.

Allerdings spricht kostenloses Material nicht von der Angabe der Bildquelle frei! Dies ist Pflicht!

  1. CC-Lizenzen

CC steht für Creative Commons (übersetzt: “schöpferisches Gemeingut“). Dahinter verbirgt sich eine gemeinnützige Organisation, die Bildurhebern sechs verschiedene Lizenzverträge anbietet, damit diese ihre Werke, je nach eigenem Gusto, sie rechtlich absichern können.

Die Intention von CC ist, dass Fotografien und Bilder möglichst große Verbreitung finden und von vielen kreativen Menschen genutzt werden können, ohne dass diese sich um rechtliche Hintergründe sorgen müssen.

Wenn man um die unterschiedlichen Lizenz-Inhalte weiß, erkennt man auf einen Blick, welche Bilder in welcher Form genutzt werden dürfen.

CC erwartet natürlich nicht, dass jeder interessierte Laie sich mit sechs verschiedenen Lizenzverträgen auseinandersetzt.

Die Organisation hat sich einen leicht verständlichen und visuell ansprechenden Weg einfallen lassen, die Verwendungsrechte eindeutig zu machen: Anhand von kleinen Icons und Abkürzungen wird verdeutlicht, was mit den Bildern gemacht werden darf und was nicht.

Beispiele:

Creative Commons
Bildquelle: creativecommons.org

Steht also unter einem Bild oder in der Bildquelle die Abkürzung CC0 (CC zero), verbirgt  sich dahinter eine Verzichtserklärung und Bedingungslose Lizenz. Es ist gestattet, das Bild zu bearbeiten, zu teilen und sogar kommerziell zu nutzen.

Tatsächlich entstehen immer mehr Bilddatenbanken, die komplett auf CC0 setzen. Um auf Nummer sicher zu gehen, wirft man einfach einen Blick in die jeweiligen Nutzungsbedingungen.

Eines gibt es aber zu beachten: Bei Verwendung und Veröffentlichung der Bilder sollten die CC-Abkürzung mit angegeben werden. So wissen nachfolgende Bildinteressenten sofort, wie sie mit dem Material umgehen dürfen.

Unser elsch&fink-Team greift sowohl auf kostenpflichtige Datenbanken als auch auf Bilder unter CC0 zurück – eine große Auswahl an Bildmaterial ist Gold wert und uns sehr wichtig.

  1. Eigene Fotografien

Die Verwendung eigener Fotografien sollte problemlos sein, schließlich ist man Urheber des Bildes und besitzt demnach auch die Rechte – so sieht zumindest die Theorie aus.

Ein kleines, aber sehr wichtiges Detail gibt es auch hier zu beachten.

Benutzung von Fotografien die mit der eigenen Kamera geschossen wurden, erfordern immer das Einverständnis der Person, die das Bild gemacht hat. Diese  besitzt nämlich das Bildrecht. Dasselbe trifft auf Fotos zu, auf denen man selber abgelichtet ist.

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, fragt man die fotografierende Person um Erlaubnis, ob das Foto verwendet darf.

Sollen Fotografien genutzt werden, auf denen andere Personen zu sehen sind, dann müssen auch diese um Einwilligung gebeten werden.

Für einen sicheren Umgang mit Bildmaterial in den sozialen Netzwerken, Blogs und auf der eigenen Homepage ist es ratsam diese Tipps und Erklärungen zu beherzigen– dann muss auch keine Post vom Rechtsanwalt gefürchtet werden.

 

Bildquelle Titelbild: unsplash.com (unter CC0)

Veröffentlicht von

Jana Viefhues

Jana Viefhues ist Quereinsteigerin und kam zunächst als Redaktionspraktikantin zu elsch&fink. Nun unterstützt sie das Team als Junior Account Managerin. elsch&fink optimiert individuellen Markenaufbau und begleitet Kunden bei der Entwicklung strategischer Kommunikationslösungen – sowohl online als auch offline.

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