Beschneidungen in Berlin ab sofort wieder erlaubt

Beschneidungen in Berlin ab sofort wieder erlaubt Berlin (dapd). Im Land Berlin ist die religiöse Beschneidung von muslimischen und jüdischen Jungen ab sofort wieder erlaubt. Ermöglicht wird das durch eine Übergangsregelung, die Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) am Mittwoch vorstellte. Vertreter des Jüdischen Krankenhauses, an dem zahlreiche medizinische Beschneidungen für beide Glaubensgruppen vorgenommen werden, zeigten sich in einer ersten Reaktion „dankbar“. Das Kölner Landgericht hatte Ende Juni die Beschneidung von Jungen als strafbare Körperverletzung gewertet, selbst wenn die Eltern einwilligen. Der Spruch sorgte über die Grenzen Deutschlands hinaus für Aufsehen. Juden und Muslime protestierten einhellig. In Kürze will sich der Bundestag mit dem Thema befassen, um eine bundeseinheitliche Regelung zu ermöglichen. Laut Heilmann wird in Berlin nun von einer strafrechtlichen Verfolgung abgesehen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Demnach müssen Eltern beziehungsweise sonstige Sorgeberechtigte ausführlich über die Risiken der Beschneidung aufgeklärt werden. Im Anschluss ist das Verfassen einer Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten notwendig, die notfalls auch als Vordruck angeboten wird. Den Beschneidern muss zudem ein Nachweis vorliegen, wonach eine „religiöse Notwendigkeit“ für den Eingriff besteht und die Beschneidung „religiös motiviert“ ist. Dieser Nachweis kann durch einen Passus in besagter Einwilligung oder durch eine Bestätigung der jeweiligen Religionsgemeinschaft erfolgen. Zudem darf der Eingriff nur durch Ärzte vorgenommen werden. Eine weitere Voraussetzung sind eine sterile Umgebung und sterile Hilfsmittel. Gefordert wird auch eine größtmögliche Schmerzfreiheit und eine blutstillende Versorgung für das Kind. Würden einzelne oder mehrere Voraussetzungen während des Rituals fehlen, ist es laut Justizverwaltung Sache der Staatsanwälte und Gerichte, den Einzelfall auf seine Strafbarkeit hin zu überprüfen. Die kulante Regelung sei ein klares Signal, „dass wir muslimisches und jüdisches Leben in dieser Stadt wollen“, sagte Heilmann. Die schnelle Lösung auf Landesebene sei erfolgt, weil das Thema wegen der hohen Anzahl von Beschneidungen in Berlin „besonders relevant“ scheine. Auf eine länderübergreifende Lösung zu warten, hätte hingegen Monate gedauert. Gleichwohl habe es einen kollegialen informellen Austausch mit anderen Bundesländern zur Sache gegeben, sagte der Jurist Heilmann. Es bedürfe aber unbedingt einer bundeseinheitlichen Lösung. „Ziel ist, die Debatte zu versachlichen und einen rechtsstaatlichen Mittelweg zu finden.“ Der Berliner Generalstaatsanwalt Ralf Rother hatte am Morgen die Staatsanwälte im Land angewiesen, dass kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung wegen einer Beschneidung besteht, wenn alle der nun gültigen Voraussetzungen eingehalten werden, sagte er. Die Dienstanweisung ermögliche eine einheitliche Rechtsanwendung. Heilmann führte dazu aus: „Selbstverständlich kann ein Staatsanwalt eine andere Rechtsauffassung haben.“ Dies werde sich dann weniger auf die Strafverfolgung als eher auf die Begründung zum Einzelfall beziehen. „Faktisch aber wird es das nicht geben.“ Lob für die Rechtsverordnung kam aus dem Jüdischen Krankenhaus. Der Ärztliche Direktor Kristof Graf sagte im Anschluss an die Präsentation im Roten Rathaus, er sei dankbar, dass Heilmann in relativ kurzer Zeit Rechtssicherheit für die Ärzte geschaffen habe. Sie könnten nun ab sofort wieder Beschneidungen vornehmen. Seinen Angaben zufolge würden in der Einrichtung in Wedding pro Jahr zwischen 80 und 150 Jungen beschnitten, vorwiegend muslimischen Glaubens. Die Verteilung laute „80 Prozent Muslime, 20 Prozent Juden“. Seit dem Urteil waren keine Beschneidungen erfolgt. Die Ärztin Elke Jäger-Roman verwies auf ein grundsätzliches Problem der Beschneidung: Da die Verfassung sowohl die elterliche Sorge für Kinder als auch das allgemeine Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit vorgebe, müsse geklärt werden, wo das Primat der elterlichen Vorsorge aufhöre. Darüber hinaus fehle ein verfassungsmäßiges Kinderrecht, sagte sie. Jäger-Roman vertritt den Landesverband der Kinder- und Jugendärzte. dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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