Berlin erhielt 45 Milliarden Euro aus dem Finanzausgleich

Berlin erhielt 45 Milliarden Euro aus dem Finanzausgleich München (dapd). Berlin hat bislang insgesamt 45 Milliarden Euro aus dem Länderfinanzausgleich erhalten und damit am meisten von dem Ausgleichssystem profitiert. Dies geht aus einer am Dienstag bekannt gewordenen Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage hervor. Insgesamt wurden seit 1990 demnach 128 Milliarden Euro von den finanzstarken an die ärmeren Länder überwiesen. Die beiden größten Zahlmeister, Bayern und Hessen, wollen mit einer Verfassungsklage das bisherige System des Finanzausgleichs zu Fall bringen. Aus der Antwort an die Linken-Abgeordnete Barbara Höll, über die die „Süddeutsche Zeitung“ zuerst berichtete, geht hervor, dass Berlin zwischen 1995 und 2011 jährliche Beträge zwischen 2,2 und 3,1 Milliarden Euro erhalten hat. Auf dem zweiten Platz liegt Sachsen mit insgesamt 17 Milliarden Euro vor Sachsen-Anhalt mit gut zehn Milliarden Euro. Zu den Geberländern gehören Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und – mit vergleichsweise kleinen Beträgen – Hamburg. Nordrhein-Westfalen wechselte 2010 vom Geber- zum Nehmerland. Andere Länder wie Sachsen und Brandenburg zahlten in den 1990er Jahren ebenfalls kleinere Beträge in den Ausgleich ein. Bayern und Hessen wollen am 5. Februar über Klage beraten Mit jeweils rund 38 Milliarden Euro tragen Bayern und Hessen die Hauptlast des Finanzausgleichs. Gemeinsam mit der damaligen Landesregierung Baden-Württembergs hatten sie vor rund zwei Jahren beschlossen, gegen den Länderfinanzausgleich vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Die grün-rote Koalition in Stuttgart setzt mittlerweile allerdings auf Verhandlungen und will sich einer Klage nicht anschließen. Zu der von Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) angekündigten Klage sagte der baden-württembergische Finanzminister Nils Schmid (SPD): „Wir lassen uns nicht vor den CSU-Wahlkampf-Karren spannen“. Baden-Württemberg verfolge eigene Ziele. Nach den Worten Schmids würde ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes allenfalls die geltende Regelung kassieren und den Gesetzgeber zu einer verfassungskonformen Neuregelung auffordern. Die genaue Ausgestaltung müsste dann ohnehin im Verhandlungsweg zwischen den Ländern erarbeiten werden. Das geltende System läuft 2019 aus. Die Bundesregierung äußerte in der Antwort die Auffassung, dass Verhandlungen über ein neues System bereits in der nächsten Legislaturperiode beginnen könnten. Seehofer sagte am Rande der Klausur der Berliner CSU-Landesgruppe im oberbayerischen Wildbad Kreuth, der Freistaat werde notfalls auch allein beim Bundesverfassungsgericht gegen die derzeitige Regelung klagen. Er hoffe aber auf eine Unterstützung durch Hessen. Seehofer verwies darauf, dass die Regierungen von Bayern und Hessen am 5. Februar in einer gemeinsamen Kabinettssitzung darüber sprechen wollten. Der Fraktionsvorsitzende der CDU im hessischen Landtag, Christean Wagner, erklärte, Hessen sei „fest entschlossen“, gemeinsam mit Bayern im Frühjahr Klage einzureichen, sollte es bis dahin keine Einigung mit den Nehmerländern gebe. dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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