Beck sieht erheblichen Verbesserungsbedarf am Meldegesetz

Beck sieht erheblichen Verbesserungsbedarf am Meldegesetz Berlin (dapd-rps). Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) erwartet eine „grundlegende Überarbeitung“ des umstrittenen Meldegesetz durch den Bundesrat. „Dieses Gesetz, das da durch den Bundestag geschlüpft ist, das wird so nicht den Bundesrat verlassen“, sagte Beck am Freitag im Deutschlandfunk. Vor allem Datenschutzbedenken müssten stärker berücksichtigt werden. „Daten sind keine Ware, kein Handelsgut“, betonte er. Das Gesetz in seiner jetzigen Form würde es Einwohnermeldeämtern erlauben, persönliche Daten an Firmen und Adresshändler weiterzugeben, wenn die betroffenen Bürger nicht widersprechen. Der Bundesrat stimmt am Freitag über Änderungsempfehlungen für das Gesetz ab. Der Bundestag hatte die „Fortentwicklung des Meldewesens“ am 28. Juni mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition verabschiedet. Fünf Minuten zuvor war das EM-Halbfinalspiel Deutschland gegen Italien angepfiffen worden, nur wenige Abgeordnete saßen im Plenum, die Reden wurden zu Protokoll gegeben. Die ursprünglich vorgesehene Regelung, wonach dies nur nach expliziter Einwilligung der Bürger möglich sein sollte, hatten die zuständigen Bundestagsausschüsse geändert. Datenschützern gehen geplante Änderungen nicht weit genug Der Innen- und der Rechtsausschuss des Bundesrats empfehlen der Länderkammer, den Vermittlungsausschuss anzurufen und eine Rückkehr zu der Einwilligungslösung zu verlangen. Datenschützern reicht das aber noch nicht. Sie fordern eine Verschärfung der Ausschussvorlage. Vor allem ein Passus, wonach Firmen gegenüber den Ämtern erklären können, dass ein Bürger in die Datenweitergabe eingewilligt habe, stößt auf Kritik. Das Vorstandsmitglied der Deutschen Vereinigung für Datenschutz, Karsten Neumann, verlangte: „Ganz klar muss sein, die Bürgerinnen und Bürger sollen erklären, und zwar gegenüber dem Melderegister: Ja, ich möchte, dass meine Daten auch für gewerbliche Zwecke verwendet werden können.“ Es sei zwar schon ein Fortschritt im neuen Gesetzentwurf, dass er von der bisherigen Widerspruchslösung wegkomme, sagte er im Deutschlandradio Kultur. „Aber die jetzt vorgesehene Einwilligungslösung, also die Voraussetzung, dass die Unternehmen eine Einwilligung vorlegen müssen, reicht uns nicht“, machte er klar. Beck sagte, er halte es „für notwendig, dass dieser Kritikpunkt sehr sorgfältig geprüft“ werde. Allerdings wies er darauf hin, dass es auch berechtigte Gründe gebe, Daten mit Einwilligung der Bürger weiterzugeben, etwa damit zu Jubiläen gratuliert werden könne. Der Regierungschef betonte zudem, dass nun zunächst der Vermittlungsausschuss angerufen werde und es noch Gestaltungsraum gebe. (Das Meldegesetz, wie es der Bundestag verabschiedet hat: http://url.dapd.de/qhOL37 ; die Änderungsempfehlungen des Innen- und des Rechtsausschusses des Bundesrats: http://url.dapd.de/h6LNga ) dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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