Auch Nebenklage geht beim Becker-Urteil in die Revision

Auch Nebenklage geht beim Becker-Urteil in die Revision Stuttgart (dapd). Nach der Verteidigung hat nun auch die Nebenklage das Urteil im Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker angefochten. In dem Verfahren um den Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 habe jetzt auch die Nebenklage um Sohn Michael Buback Revision eingelegt, sagte ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgarts am Donnerstag auf dapd-Anfrage. Becker war am vergangenen Freitag wegen Beihilfe zu dem Attentat zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Im Rahmen eines Härteausgleichs sollten wegen einer früheren Verurteilung zweieinhalb Jahre der Strafe als verbüßt gelten. Die Revision des Nebenklage-Anwalts Jens Rabe wurde nach Angaben des Gerichtssprechers am Donnerstag eingelegt, die Revision der Verteidigung sei bereits am Dienstag beim OLG Stuttgart eingegangen und wurde am Mittwoch öffentlich. Das Urteil im jüngsten RAF-Prozess um das 35 Jahre zurückliegende Buback-Attentat muss damit vom Bundesgerichtshof überprüft werden. Der BGH wird sich voraussichtlich aber erst in mehreren Monaten mit der Sache befassen können. Denn zunächst muss der 6. Strafsenat des OLG sein Urteil schriftlich abfassen, was „mehrere Wochen, wenn nicht sogar Monate in Anspruch nehmen wird“, wie Gerichtssprecher Matthias Merz sagte. Der BGH wird dann prüfen, ob es in dem Urteil Rechtsfehler gibt. Nach Auffassung des Stuttgarter Gerichts hat Becker „psychische Beihilfe“ zu dem Dreifachmord an Buback und seinen beiden Begleitern am 7. April 1977 geleistet. Das OLG sah als erwiesen an, dass Becker die Entscheidung für das Attentat im Beisein der späteren Täter „mitbestimmt“ und die Täter in ihrem Tatentschluss „wissentlich und willentlich“ bestärkt habe. Becker hatte vor Gericht jegliche Beteiligung an dem Attentat bestritten. Beckers Verteidiger Hans Wolfgang Euler sagte am Mittwoch: „Uns überzeugt das Urteil wegen psychischer Beihilfe nicht.“ Die Bundesanwaltschaft akzeptiert hingegen das Urteil. Mit seinem Strafmaß sei das OLG weitgehend dem Antrag der Bundesanwaltschaft gefolgt, die wegen Beihilfe zum Mord eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren gefordert hatte. Der Sprecher des Generalbundesanwalts, Marcus Köhler, sagte am Donnerstag auf dapd-Anfrage, das Gericht habe „die Schuldfrage in unserem Sinne entschieden“. Die Bundesanwaltschaft war in ihrem Plädoyer von ihrem ursprünglichen schärferen Anklagevorwurf der Mittäterschaft abgerückt. Rechtsanwalt Euler verwies hingegen darauf, dass das OLG nach 21 Monaten Prozessdauer nicht habe klären können, welche beiden RAF-Terroristen auf dem Motorrad saßen, von dem aus Buback und seine Begleiter in Karlsruhe erschossen wurden. Wenn aber „die Täter unbekannt“ seien, wie könne man dann Becker vorwerfen, diese unterstützt zu haben, fragte Euler. Dies sei „eine Art der Beweisführung, die in einem Strafprozess nichts zu suchen hat“, betonte Euler. Es werde damit vor dem BGH letztlich um „Rechtsfragen“ gehen. Nebenkläger Michael Buback sagte am Donnerstag, er selbst habe zwar nach der Urteilsverkündung betont, dass er keine Revision anstrebe. Aber seine Rechtsanwälte hätten hier die juristische Sachkenntnis. Die Nebenklage-Anwälte hätten „einen erheblichen Handlungsspielraum, und wenn die das tun, werden sie ihre Gründe haben“, sagte Buback auf dapd-Anfrage. Anwalt Rabe war am Donnerstag für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen. Mit dem Urteil war nach mehr als eineinhalb Jahren ein Mammutprozess zu Ende gegangen. Seit September 2010 war an 97 Sitzungstagen verhandelt worden. Es wurden 165 Zeugen vom Gericht vernommen und 8 Sachverständige gehört. Bisher waren wegen des Buback-Attentats die früheren RAF-Terroristen Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt als „Mittäter“ verurteilt worden. Gegen Günter Sonnenberg, der ursprünglich ebenfalls als verdächtig galt, war das Verfahren eingestellt worden. dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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